Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
Digital Props | Holger Köppen | Stand: November 2025
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Dienstleistungen der Firma Digital Props, vertreten durch Holger Köppen, Scabellstraße 14a, 14109 Berlin (nachfolgend "Digital Props" genannt), im Bereich der Grafikentwicklung, des Designs und verwandter kreativer Leistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
1. Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
1.1 Werkverträge
Die Digital Props erteilten Aufträge sind Urheberwerkverträge. Jeweiliger Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
1.2 Urheberrechtlicher Schutz
Die Arbeiten von Digital Props sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dieser Schutz gilt auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
2.1 Eigentumsverbleib
Die Werke von Digital Props verbleiben im Eigentum von Digital Props. Es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, kein Eigentumsrecht wird übertragen.
2.2 Unveränderbarkeit
Ohne schriftliche Zustimmung von Digital Props dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
2.3 Umfang der Nutzungsrechte
Die Werke von Digital Props dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vertraglich festgelegten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
Das Recht, die Werke entsprechend des Auftragszwecks zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung sämtlicher geschuldeter Honorare.
2.4 Erweiterte oder wiederholte Nutzung
Mehrfache oder wiederholte Nutzungen der Arbeiten über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Digital Props und sind gesondert honorarpflichtig.
2.5 Übertragung von Nutzungsrechten
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Digital Props.
2.6 Auskunftsrecht
Digital Props steht ein Auskunftsanspruch über Umfang und Art der Nutzung zu.
2.7 Buy-out Option
Auf Wunsch kann ein Buy-out vereinbart werden, das die projektunabhängige, unbeschränkte Nutzung für alle zukünftigen Projekte des Auftraggebers ermöglicht. Ein Buy-out bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
3. Honorar und Vergütung
3.1 Leistungsumfang
Im Rahmen eines Auftrages bilden der Entwurf, die Werkzeichnung und die Einräumung des Nutzungsrechtes eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet Digital Props dem Auftraggeber ein Honorar.
3.2 Nicht-Nutzung
Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, ist Digital Props berechtigt, ein Abschlagshonorar von mindestens 50% des vereinbarten Honorars zu berechnen.
3.3 Honorarberechnung
Die Berechnung der Honorare erfolgt auf Basis von Zeitaufwand, Nutzungsumfang und Komplexität der Leistung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, orientiert sich die Berechnung an den branchenüblichen Sätzen.
3.4 Konzeption und Entwürfe
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen oder Konzepten, erfolgt nur bei ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung. Kostenfreie Pitches oder Wettbewerbe werden grundsätzlich nicht durchgeführt.
3.5 Mitwirkung des Auftraggebers
Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe des Honorars und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.6 Fälligkeit
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten bzw. bei Einräumung der Nutzungsrechte fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig.
Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten kann Digital Props Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.7 Nettobeträge und Mehrwertsteuer
Alle vereinbarten Honorare sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Zusatzleistungen und Nebenkosten
4.1 Zusatzleistungen
Folgende Leistungen werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet:
- Änderungen von Entwürfen nach Freigabe
- Erstellung weiterer Entwurfsvarianten
- Änderungen von Werkzeichnungen
- Produktionsüberwachung
- Manuskriptstudium
- Briefings und Abstimmungen über den vereinbarten Umfang hinaus
4.2 Nebenkosten
Im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehende Nebenkosten sind gesondert zu erstatten, insbesondere:
- Modelle und Prototypen
- Zwischenproduktionen
- Lizenzen für Stockmaterial, Schriften etc.
- Layoutsatz und technische Umsetzungen
4.3 Reisekosten
Für nach Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderliche Reisen werden Fahrtkosten, Übernachtung und Spesen nach den steuerlich anerkannten Pauschalen gesondert berechnet.
4.4 Fremdleistungen
Die Vergabe von kreativen oder sonstigen Fremdleistungen nimmt Digital Props nach Abstimmung mit dem Auftraggeber vor. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt Digital Props von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
4.5 Fälligkeit von Zusatzleistungen
Vergütungen für Zusatzleistungen sind nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach deren Anfall zu erstatten, jeweils zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
5. Haftung
5.1 Wettbewerbs- und Zeichenrecht
Digital Props übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten. Gleiches gilt für die marken- und patentrechtliche Schutzfähigkeit der Arbeiten. Eine entsprechende Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
5.2 Inhaltliche Verantwortung
Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Inhalt.
5.3 Fremdleistungen
Für Leistungen und Arbeitsergebnisse beauftragter Dritter haftet Digital Props nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.4 Freigabe
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser die Freigabe ganz oder teilweise auf Digital Props, stellt er diese von der Haftung frei.
5.5 Haftungsbeschränkung
Digital Props haftet für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des für die erbrachte Leistung vereinbarten Honorars.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5.6 Datensicherheit
Für Softwareschäden, die beim Kunden durch den Gebrauch der von Digital Props bearbeiteten Dateien entstehen, haftet Digital Props nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.7 Auftragserteilung
Digital Props haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.
6. Eigentum und Rückgabe
6.1 Eigentumsvorbehalt
An den Originalen und Arbeitsmaterialien verbleibt das Eigentum bei Digital Props.
6.2 Rückgabe
Die Originale sind nach angemessener Frist von maximal 6 Monaten unbeschädigt an Digital Props zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Versendungsrisiko
Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Digital Props empfiehlt den Abschluss einer Transportversicherung.
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1 Kreative Freiheit
Im Rahmen des Auftrags und der vereinbarten Briefing-Parameter besteht für Digital Props Gestaltungsfreiheit.
7.2 Vorlagen des Auftraggebers
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen, Muster und Materialien werden unter der Voraussetzung verwendet, dass dem Auftraggeber die erforderlichen Verwertungs- und Verwendungsrechte zustehen. Der Auftraggeber stellt Digital Props von Ansprüchen Dritter frei.
8. Produktionsüberwachung
8.1 Korrekturmuster
Vor Produktionsbeginn sind Digital Props Korrekturmuster zur Freigabe vorzulegen.
8.2 Überwachung
Die Überwachung der Produktion erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, ist Digital Props ermächtigt, jedoch nicht verpflichtet, nach mutmaßlichem Willen des Auftraggebers erforderliche Entscheidungen zu treffen.
9. Belegexemplare und Portfolio
9.1 Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind Digital Props mindestens fünf ungefaltete Belegexemplare in druckfrischer Qualität unentgeltlich zu überlassen.
9.2 Portfolio und Eigenwerbung
Digital Props ist berechtigt, die für den Auftraggeber geschaffenen Arbeiten im Rahmen der eigenen Selbstdarstellung und Werbung (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden und als Referenz zu nennen. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung aus wichtigem Grund widersprechen (z.B. bei Geheimhaltungsvereinbarungen).
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Auftrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Anwendbares Recht
Auf alle Verträge mit Digital Props ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
11.2 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Digital Props
Holger Köppen
Scabellstraße 14a
14109 Berlin
Stand: November 2025